Anmeldung beim AmtIhr Patentanwalt stellt die nötigen Unterlagen zusammen

Ihr Patentanwalt stellt die nötigen Unterlagen zusammen und reicht diese beim zuständigen Amt ein (beispielsweise Deutsches Patent- und Markenamt DPMA oder europäisches Markenamt HABM). Soweit zulässig, werden moderne elektronische Kommunikationsmittel in Verbindung mit elektronischen Signaturen verwendet. Dies hat für den Mandanten den Vorteil, dass die Vorgänge amtsseitig schneller bearbeitet werden und häufig mit reduzierten Gebühren verbunden ist.

Während des Verfahrens werden vom Patentanwalt alle relevanten Fristen überwacht, so dass keine wichtigen Aktionen verpasst werden.

Mit der ersten Rückmeldung des Amts kann bereits die Eintragung des Schutzrechts angekündigt werden. Sofern jedoch ein negativer Bescheid ergeht, wird geprüft, ob und in welchem Umfang die Anmeldung weiterverfolgt werden sollte.

Je nach Verlauf des Verfahrens und (ggf. gebührenpflichtigem) Beschleunigungsantrag erhalten Sie - in etwa -

ein Patent innerhalb von 1 bis 5 Jahren;

ein Gebrauchsmuster innerhalb von 3 bis 12 Monaten;

eine Marke innerhalb von 3 bis 18 Monaten;

ein Geschmacksmuster innerhalb von 3 bis 24 Monaten.