Patentanwalt Bourgeois - bundesweit · europaweit · weltweit

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Patente · Marken · Design

Rechtsberatung zu deutschen und europäischen Schutzrechten

Gewerbliche Schutzrechte dienen dazu, Ihre Ideen zu schützen. Je nach Idee wählt Ihr Patentanwalt und Anwalt für Markenrecht das passende Schutzrecht aus. Auf dem Weg zur Einreichung einer Patentanmeldung oder Markenanmeldung beim deutschen oder europäischen Amt werden Sie umfassend beraten.

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst unter anderem die folgenden Gebiete:

  • Patente/Gebrauchsmuster - Schutz einer Erfindung auf technischem Gebiet (Vorrichtungen, Stoffe, Verfahren).
  • Marken - Herkunftsbezeichnung als Unterscheidungsmerkmal für Waren und Dienstleistungen (Produktnamen, Logo).
  • Geschmacksmuster - Ästhetische Gestaltungsform (Produktdesign, Farbe, Form).
  • Arbeitnehmererfinder - Beratung bzgl. der gesetzlichen Vorgaben bei Erfindungen eines Arbeitnehmers (Vergütungsfragen, Klärung der Inhaberschaft).
  • Lizenzrecht - Erlangung oder Vergabe von Nutzungsrechten an bestehenden gewerblichen Schutzrechten.

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Bereits im Mai 1877 wurde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet. Erst im Jahre 1900 trat ein Gesetz in Kraft, wonach eine besonders technisch und juristisch befähigte Person als Patentanwalt in einer beim Patentamt geführten Liste eingetragen wurde. Als berufsständische Vertretung wurde 1933 die Patentanwaltskammer in München gegründet, die der Patentanwalt angehört. Seit 1966 ist der Patentanwalt wie auch ein Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

Um zur Ausbildung als Patentanwalt zugelassen zu werden, ist ein technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium sowie eine einjährige praktische Tätigkeit vorzuweisen. Danach durchschreitet der zukünftige Patentanwalt eine mehr als zweijährige Station bei einem ausgebildeten Patentanwalt. Zudem ist ein Jurastudium an der Fern-Universität Hagen zu absolvieren, welches auf den Patentanwalt abgestimmt ist. Anschließend folgen Aufenthalte beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Bundespatentgericht in München über einen Zeitraum von acht Monaten. Nach bestandener Prüfung wird die Bezeichnung Patentassessor verliehen. Die Patentanwaltskammer erteilt anschließend die Zulassung als Patentanwalt zur Anwaltschaft.

Unabhängig von der Ausbildung und Zulassung als nationaler Patentanwalt verläuft die Vertretungsberechtigung vor dem Europäischen Patentamt. Diesem Amt sind die 28 EU-Staaten sowie zehnweitere europäische Nationen angeschlossen. Um die Prüfung absolvieren zu dürfen, muss der Bewerber eine dreijährige Ausbildung bei einem beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (European Patent Attorney) absolviert haben. Danach schließt sich eine schriftliche Prüfung an. In dieser dreitätigen Eignungsprüfung sind eine Patentneuanmeldung, eine Bescheidserwiderung und ein Einspruch gegen ein Europäisches Patent vorzunehmen sowie Rechtsfragen zu beantworten.

Der vor dem Europäischen Patentamt zugelassene Vertreter (umgangssprachlich: Europäischer Patentanwalt) stellt somit eine zusätzliche Qualifikation dar, die ein nationaler (deutscher) Patentanwalt in Europa erwerben kann.

Herr Dr. Christian Bourgeois ist sowohl Patentanwalt als auch zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (European Patent Attorney).

Bei allen Fragen rund um Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster nehmen Sie bitte mit der Kanzlei von Patentanwalt Dr. Christian Bourgeois Kontakt auf.